Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Was Sie jetzt wissen müssen

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:

Absichern der Unfallstelle:

  • Eigenes Fahrzeug in 10–20 m Sicherheitsabstand abstellen.

  • Wenn vorhanden: Warnweste anziehen.

  • Warnblinkanlage einschalten. Warndreieck im Abstand von mind. 100 m aufstellen.

  • Im Verkehr mit aufgeklapptem Warndreieck möglichst hinter der Leitplanke gehen.

  • Handzeichen zum Verlangsamen und Bremsen geben.

  • Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen.

Versorgen der Verletzten und Rettungsstelle informieren:

  • Notruf 110 oder 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

Dokumentieren des Unfallortes und der Fahrzeuge:

  • Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen

  • Wichtige Daten notieren, wie z.B. das Kennzeichen

  • Anschrift des Fahrzeuhalters notieren

  • Die gegnerische Versicherung und die Vertragsnummer notieren

  • Genauen Ort und Zeit des Unfalles notieren

  • Fotos des Geschehens machen

  • Namen und Anschriften von möglichen Zeugen notieren

Schaden bei der Versicherung melden:

  • Melden Sie den Schaden am besten umgehend, wenn möglich innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung

 

1. Ruhe bewahren
Direkt nach einem Unfall heißt es, Ruhe zu bewahren und keine Angaben zu machen, die Ihre Rechte im Nachhinein mindern könnten. Wichtig ist die professionelle Unfallregulierung. Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen oder ein Schuldeingeständnis verstricken, sagen Sie lieber gar nichts. Insbesondere, wenn sich die Polizei, z.B. bei Personenschäden oder Unfallflucht, einschaltet, sind Sie ggf. Beschuldigter und die Angelegenheit geht über einen reinen Haftpflichtschaden hinaus.
2. Rufen Sie uns an!
Unsere Erfahrung zeigt, daß Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten im Verkehr sollten Sie ebenfalls auf einen Anwalt vertrauen, der durch Akteneinsicht die Sachlage eruiert und Ihre Rechte wahrnimmt.

3. KFZ-Gutachter bestellen

Rufen Sie uns umgehend an. Wir sind Ihr unabhängiger und schneller Kfz Gutachter für alle Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Sie sollten niemals einen Gutachter wählen, der Ihnen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird.

Dieser wird nicht unabhängig agieren. Er wird immer versuchen, die Rechte der Versicherungen besser wahrzunehmen als Ihre. Versicherungen versuchen nämlich regelmäßig, das sog. Ersetzungsbefugnis des Geschädigten zu unterlaufen und die Schadensregulierung für sie kostengünstig zu steuern.

4. Anwalt einschalten
Wenn Sie Geschädigter sind, haben Sie das Recht auf einen Anwalt.

Wir arbeiten mit vielen Anwalten zusammen, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben. Wir schicken auf Wunsch Ihr Gutachten direkt zum Anwalt weiter. Dieser kümmert sich speziell um Ihren Fall.

Ständig werden Reparaturkosten gekürzt – Stundensätze, Lackmaterial, Verbringungskosten. Da oft nur geringe Streitwerte in Höhe von 10% der Reparaturkosten verbleiben, wird wohl auf die geringe Motivation zur Klaggeerhebung spekuliert. Der Geschädigte hat aber das Recht, das Fahrzeug so zu reparieren, als wenn der Unfall nie geschehen wäre. Das bedeutet 100%.

 

Sollten Fotos gemacht werden?

Fotografieren Sie auf jeden Fall!

Welche Fotos Sie schießen sollten:

 

1. Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen

 

2. Spuren des Unfallhergangs (zum Beispiel Reifen- und Kratzspuren auf der Straße)

 

3. Ort des Unfalls (falls möglich in verschiedenen Detailstufen, Perspektiven und Entfernungen)

 

4. Sicherheitshalber die Papiere des Unfallgegners (besonders wenn der Fahrer nicht der Halter des PKW ist)

Sollten Fotos gemacht werden?

Fotografieren Sie auf jeden Fall!

Vertrauen Sie uns!

Profitieren auch Sie von unseren Qualifikationen und unserer langjährigen Erfahrung mit Kfz-Gutachten indem Sie uns mit Ihrem Anliegen beauftragen. Denn nur qualifizierte Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen werden von den Versicherungen anerkannt. Mit regelmäßigen Fortbildungen in der Technik der Fahrzeuge und den Anforderungen, die die Versicherungen heutzutage stellen halten wir uns KFZ Gutachter 24 aktuell und auf dem neuesten Stand. Nur einem gut ausgebildeten KFZ Gutachter sollten Sie Ihr Vertrauen schenken.